Vertragsbedingungen Erwachsene
Mein Wunsch
Mit meiner Anmeldung buche ich meinen Vorzugstag. Ich kann aber nach Absprache mit meinem Tanzlehrer den Tag wechseln oder mehrmals pro Woche am Unterricht teilnehmen.
So geht es weiter
Nach dreimonatiger Mitgliedschaft in der Start-Card geht es automatisch in der Club-Card weiter.
Wenn ich aufhören möchte
Start-Card: Kündigung 4 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft
Club-Card 1: 6 Wochen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderquartals.
Club-Card 2: 6 Wochen vor Ablauf des Halbjahresabos.
Club-Card 3: 6 Wochen vor Ablauf des Jahresabos Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Tanzschulbüro hält dafür ein Quick-Checkout-Formular bereit.
Wann wird es preisgünstiger
Als Auszubildender, Student, Wehr- oder Zivildienstleistender ermäßigt sich mein Beitrag in der Club-Card 1 um € 5.- monatlich. Dafür lege ich jeweils zu Quartalsbeginn unaufgefordert eine Bescheinigung vor. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, entfällt die Ermäßigung. In der Club-Card 2 gibt es keine Ermäßigung.
Wenn ich krank werde
Sollte ich - durch ein ärztliches Attest nachweisbar - über einen längeren Zeitraum nicht am Tanzspaß teilnehmen können, brauche ich nach der vierten Krankheitswoche vorübergehend keinen Clubbeitrag zu zahlen. Die Vertragsdauer verlängert sich danach um die Zeit, in der die Beitragszahlung ruhte.
Wenn ich ganz aufhören muss
Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Einberufung zum Wehr- / Zivildienst oder Krankheit, die dauerhaft eine weitere Teilnahme unmöglich machen, kann ich bei Vorlage einer Bescheinigung ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündigen. In der Club-Card 2 und 3 wird bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages mit der Kündigung der Differenzbetrag zur Club-Card 1 bzw. 2 für die zurückliegenden Monate fällig.
Wenn mein Vorzugstag aufgelöst wird
Änderungen der Club-Angebote und Termine behält sich die Tanzschule vor. Sollte mein Vorzugstermin aufgelöst werden, habe ich die Möglichkeit der fristlosen Kündigung zum Ende meines Vorzugstages.
Was ich sonst noch beachten muss
Die Ausübung des Tanzens in den Tanzschulräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Im übrigen ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Vertragsbedingungen Jugendliche
Mein Wunsch
Mit meiner Anmeldung buche ich meinen Vorzugstag. Ich kann aber nach Absprache mit meinem Tanzlehrer den Tag wechseln.
So geht es weiter
Meine Mitgliedschaft in der Start-Card endet nach 3 Monaten. Danach kann ich in die Club-Card wechseln. Die Club-Card dauert mindestens 3 Monate und verlängert sich automatisch bis zur schriftlichen Kündigung.
Wenn ich aufhören möchte
Club-Card: 6 Wochen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderquartals. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Tanzschulbüro hält dafür ein Quick-Checkout-Formular bereit.
Wenn ich krank werde
Sollte ich - durch ein ärztliches Attest nachweisbar - über einen längeren Zeitraum nicht am Tanzspaß teilnehmen können, brauche ich nach der vierten Krankheitswoche vorübergehend keinen Clubbeitrag zu zahlen. Die Vertragsdauer verlängert sich danach um die Zeit, in der die Beitragszahlung ruhte.
Wenn ich ganz aufhören muss
Bei Wohnortwechsel, Einberufung zum Wehr- / Zivildienst oder Krankheit, die dauerhaft eine weiter Teilnahme unmöglich machen, kann ich bei Vorlage einer Bescheinigung ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündigen.
Wenn mein Vorzugstag aufgelöst wird
Änderungen der Club-Angebote und Termine behält sich die Tanzschule vor. Sollte mein Vorzugstag aufgelöst werden, habe ich die Möglichkeit der fristlosen Kündigung zum Ende meines Vorzugstages.
Was ich sonst noch beachten muss
Die Ausübung des Tanzens in den Tanzschulräumen auf eigene Gefahr. Es ist nicht gestattet, mitgebrachte Getränke in der Tanzschule zu verzehren. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt
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